Mann im Auto am Steuer
Mehrere Hände zeigen auf Dokumente auf einem Schreibtisch.

Eigenkapitalregeln: Der Zweitrat muss sich entschieden für die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts einsetzen

23.09.2026

Auf einen Blick

  • Der Ständerat verlangt künftig eine Unterlegung von Beteiligungen an ausländischen UBS-Tochtergesellschaften mit 90 Prozent hartem Kernkapital (CET1). Das wäre mit erheblichen Kosten verbunden. Kosten, die nicht nur die UBS, sondern der Standort Schweiz als Ganzes zu schultern hätten. 
  • Der Zweitrat ist nun gefordert, eine Lösung zu finden, welche die volkswirtschaftlichen Auswirkungen zwingend berücksichtigt. Als kleine, offene und international stark vernetzte Volkswirtschaft ist die Schweiz auf einen leistungsfähigen und international wettbewerbsfähigen Finanzplatz angewiesen.

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Der Ständerat hat heute entschieden, dass Beteiligungen systemrelevanter Banken an ausländischen Tochtergesellschaften künftig zu 90 Prozent mit hartem Kernkapital unterlegt werden sollen. Damit optiert die kleine Kammer für eine Variante, die mit erheblichen volkwirtschaftlichen Kosten verbunden ist. Der Vorschlag der Mehrheit der Wirtschaftskommission wäre nach Meinung der Gesamtwirtschaft der einzig gangbare Weg gewesen.

Nun muss der Zweitrat eine volkswirtschaftlich verträgliche Lösung finden. Als kleine, offene und international stark vernetzte Volkswirtschaft ist sie auf einen leistungsfähigen und international wettbewerbsfähigen Finanzplatz angewiesen. Dazu gehört auch eine Grossbank, die Schweizer Unternehmen im In- und Ausland begleitet und ihnen Finanzierungen, Kapitalmarktgeschäfte, Zahlungsverkehr, Absicherungsgeschäfte und weitere Dienstleistungen zu national und international wettbewerbsfähigen Konditionen anbieten kann.

Für international tätige Schweizer Unternehmen, aber auch für die hiesigen KMU ist dies von grundlegender Bedeutung. Eine Grossbank mit globaler Präsenz kann ihre Kunden über Märkte und Währungsräume hinweg begleiten und ihnen Zugang zu internationalen Kapitalmärkten verschaffen. Regulatorische Anforderungen, welche die Kosten oder den unternehmerischen Spielraum einer solchen Bank wesentlich verändern, werden deshalb auch die Realwirtschaft betreffen. Mit dem Entscheid des Ständerates besteht insbesondere das Risiko, dass Finanzierung und weitere Bankdienstleistungen für Unternehmen teurer werden.

Weitgehend unbestritten ist das Ziel, die Widerstandsfähigkeit systemrelevanter Banken zu stärken und die Risiken für Staat und Volkswirtschaft zu begrenzen. Umstritten bleibt jedoch, welche Kombination von hartem Kernkapital, zusätzlichen verlustabsorbierenden Instrumenten und regulatorischer Flexibilität dafür am besten geeignet ist. Dass der Bundesrat 100 Prozent CET1, die Kommissionsmehrheit ein 50/50-Modell und der Ständerat nun 90 Prozent CET1 vorsehen, verdeutlicht diesen bislang ungelösten Zielkonflikt. Die WAK-S hatte ihren Vorschlag ausdrücklich als Versuch bezeichnet, Sicherheitsbedürfnis und Wettbewerbsfähigkeit miteinander zu verbinden.

Das ist besonders relevant in einem Umfeld, in dem Schweizer Unternehmen bereits mit steigenden Regulierungs-, Bürokratie- und Standortkosten konfrontiert sind. Zusätzliche Belastungen bei der Unternehmensfinanzierung würden ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit weiter unter Druck setzen. Zugleich muss eine neue Regulierung die Lehren aus der Credit-Suisse-Krise wirksam adressieren: Eine starke Grossbank nützt der Schweizer Volkswirtschaft nur, wenn sie zugleich solide kapitalisiert und auch in einer Krise widerstandsfähig ist.

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