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US-Zölle und die Schweizer Wirtschaft: Fragen & Antworten

24.04.2026

Auf einen Blick

  • Nach der Aufhebung der länderspezifischen Zusatzzölle durch den US Supreme Court führte der US-Präsident am 24. Februar 2026 einen pauschalen Zusatzzoll von 10 Prozent für 150 Tage auf anderer Rechtsgrundlage ein.
  • Parallel dazu hat die US-Regierung angekündigt, handelspolitische Massnahmen gestützt auf andere Rechtsgrundlagen vorzubereiten, welche nach Ablauf der 150 Tage die Section-122-Zölle wiederum ablösen sollen.
  • Die Verhandlungen hinsichtlich eines rechtlich verbindlichen Handelsabkommens zwischen der Schweiz und den USA werden fortgeführt.

Basierend auf den aktuell verfügbaren Informationen gibt economiesuisse Antworten auf die wichtigsten Fragen. Aktuelle Entwicklungen finden Sie ausserdem im News-Ticker von economiesuisse: Handelspolitik Trump 2.0 – Folgen für die Schweiz.

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Was sind die jüngsten Entwicklungen hinsichtlich der US-Zölle?

  • Am 20. Februar 2026 entschied der US Supreme Court, dass der International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) keine ausreichende Rechtsgrundlage für allgemeine Zusatzzölle darstellt. Er hob damit die seit dem 2. April 2025 auf dieser Rechtsgrundlage angewandten Zusatzzölle auf.
  • Bereits am 24. Februar 2026 hat Präsident Trump pauschale Zusatzzölle in der Höhe von 10 Prozent auf Basis von Section 122 des US Trade Act eingeführt. Diese neuen Zusatzzölle gelten einheitlich (statt länderspezifisch), ersetzen die bisherigen Massnahmen für eine befristete Dauer von 150 Tagen (bis am 24. Juli 2026) und werden zusätzlich zu den bestehenden Meistbegünstigungszöllen (MFN) erhoben.
  • Parallel dazu hat die US-Regierung angekündigt, weitere handelspolitische Massnahmen auf anderen Rechtsgrundlagen vorzubereiten. Diese sollen nach Ablauf der Frist von 150 Tagen in Kraft treten. Bestehende Handelsvereinbarungen – etwa jene mit der Schweiz – sollen indes weiterhin berücksichtigt werden.
  • Am 2. April 2026 hat die US-Administration zusätzlich neue Section-232-Zölle auf Pharmaprodukte angekündigt: Für Pharmaprodukte aus der Schweiz gilt ein Zusatzzoll von bis zu 15 Prozent, allerdings mit diversen Ausnahmen auf Produkt- und Unternehmensebene, die teilweise reduzierte oder keine Zölle ermöglichen. Damit halten sich die USA an die gemeinsame Absichtserklärung (Joint Statement) mit der Schweiz vom 14. November 2025. Parallel dazu hat die US-Administration bestehende Section-232-Zölle auf Stahl, Aluminium und Kupfer angepasst und teilweise vereinfacht.
  • Die Verhandlungen hinsichtlich eines rechtlich verbindlichen Handelsabkommens zwischen der Schweiz und den USA werden fortgeführt. Ziel ist es, stabile Rahmenbedingungen für Schweizer Unternehmen im US-Markt zu sichern und nach Möglichkeit zu verbessern.

Welche Zollsätze gelten aktuell?

  •  Seit dem 24. Februar 2026 gilt ein pauschaler Zusatzzoll von 10 Prozent, der sich auf die geltenden MFN-Zölle addiert und die bislang geltenden IEEPA-Zusatzzölle (15 Prozent gegenüber der Schweiz «unstacked», d.h. inklusive MFN-Zoll) ersetzt.
  • Daneben sind die bisher bestehenden Zusatzzölle auf Basis von Section 232 auf beispielsweise Stahl und Aluminium oder Autos und Autoteile weiterhin fällig. Der pauschale Zusatzzoll von 10 Prozent und die sektoriellen Zusatzzölle unter Section 232 werden nicht kumuliert erhoben.
  • Bislang geltende Ausnahmen (z.B. für Pharmazeutika und Gold) werden grösstenteils weitergeführt und unterstehend nicht dem pauschalen Zusatzzoll von 10 Prozent.
  • Die Zusatzzölle auf Basis der Section 122 sind zeitlich begrenzt, ab dem 24. Februar 2026 für 150 Tage gültig. Anschliessend müssten sie durch den US-Kongress verlängert werden.

Wo und wie können die für rechtswidrig erklärten IEEPA-Zölle zurückgefordert werden?

Seit dem 20. April 2026 hat die US-Zollbehörde ein neues digitales Verfahren (Consolidated Administration and Processing of Entries, CAPE) eingeführt, um Rückerstattungen von IEEPA-Zöllen schneller und einfacher abzuwickeln. CAPE ist ein zentralisiertes Framework innerhalb des sog. ACE-Portals, mit dem Importeure («Importers of Record») und Zollbroker IEEPA-Rückerstattungsanträge elektronisch einreichen, validieren und verarbeiten können. Dabei können Rückzahlungen gebündelt und inklusive Zinsen erfolgen, sofern die betroffenen Einfuhren die Voraussetzungen erfüllen (z.B. noch nicht oder erst kürzlich endgültig verzollt).

Details zu den Voraussetzungen für Rückerstattungen sowie empfohlene Vorbereitungsschritte für Unternehmen finden sich auf der Website von Switzerland Global Enterprise.

An wen kann ich mich als Unternehmen bei Fragen zu den US-Zöllen wenden?

  • economiesuisse stellt Ihnen in ihrem News-Ticker eine laufende Analyse der aktuellen Situation zur Verfügung.
  • Bei unternehmensspezifischen Fragen zu den Auswirkungen der US-Massnahmen auf das Exportgeschäft, wenden Sie sich an die Exporthelp von Switzerland Global Enterprise (S-GE): Telefon: 0844 811 812, E-Mail: exporthelp@s-ge.com, Webseite: S-GE ExportHelp | S-GE
  • Bei spezifischen Fragen zu den US-Einfuhrregulierungen und Zöllen auf Importe aus der Schweiz verweisen wir auf die Informationen der US-Zollverwaltung: U.S. Customs and Border Protection.

Wie soll sich die Schweiz in der aktuellen Zollsituation verhalten?

  • Die Schweizer Wirtschaftsdiplomatie ist gefordert: Die Schweizer Wirtschaft braucht einen möglichst diskriminierungsfreien Zugang zum wichtigen US-Markt sowie langfristige Rechts- und Planungssicherheit. Die Aushandlung eines rechtlich verbindlichen Handelsabkommens mit den USA, welches diese Aspekte berücksichtigt, bleibt daher weiterhin zentral.
  • Weltweit offene Märkte: Es gilt, die Strategie der Diversifizierung unserer Handelsbeziehungen weiter voranzutreiben. Die ausgehandelten Freihandelsabkommen mit dem Mercosur und Malaysia sollen baldmöglichst genehmigt werden. Zudem sind für die Schweizer Exportwirtschaft ein baldiger Abschluss des Freihandelsabkommens mit Vietnam, die Modernisierung des Abkommens mit Grossbritannien und eine Optimierung des Abkommens mit China zentral.
  • Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Schweiz: Es ist alles daran zu setzen, die Standortattraktivität der Schweiz zu stärken. Von unnötigen Regulierungen und zusätzlichen finanziellen Belastungen für die Unternehmen muss dringend abgesehen werden. Es braucht deshalb eine kritische Überprüfung bei Vorlagen, welche die Schweizer Unternehmen potenziell zusätzlich belasten könnten.

Was ist der Grund für die US-Zölle?

US-Präsident Trump begründet die Zölle mit angeblich unfairen Handelspraktiken wichtiger Partner, darunter Zölle auf US-Produkte, Währungsmanipulation und hohe Mehrwertsteuern. Trump möchte sowohl eine Produktionsverlagerung von ausländischen Firmen in die USA bewirken als auch die US-Bundeseinnahmen erhöhen.

Wie werden die US-Zölle in der Praxis erhoben?

  1. Importvorbereitung und Zollanmeldung: Bevor die Lieferung auf dem See-, Luft-, Schienenweg oder der Strasse in den USA eintrifft, müssen Importeure elektronische Unterlagen bei der US-Zollbehörde (U.S. Customs and Border Protection) einreichen. Diese enthalten Details zu den Produkten, ihrem Ursprung und ihrer Zusammensetzung.
  2. Ankunft der Waren in den USA: Sobald die Lieferung in den USA eintrifft, überprüfen US-Zollbeamte die eingereichten Dokumente. Sie führen auch Stichprobenkontrollen durch, um die Richtigkeit der Angaben zu überprüfen.
  3. Zollfreigabe und Lagerung: Nach erfolgreicher Kontrolle werden die Waren zur Einfuhr freigegeben. Sie gelangen dann typischerweise in ein Lager oder direkt zum Empfänger. Welche Partei für die Zollfreigabe und Lagerung verantwortlich ist und die Kosten trägt, hängt von den vereinbarten Incoterms ab.
  4. Berechnung und Bezahlung der Zölle: Importeure haben dann entweder 10 oder 30 Tage Zeit (je nach vertraglicher Abmachung), die fälligen Zölle zu berechnen und zu bezahlen – online oder per Rechnung. Oft übernehmen lizenzierte Zollagenten diese Aufgabe im Auftrag der Unternehmen. Eine spezialisierte Software hilft dabei, selbst komplexe Kombinationen von Tarifen korrekt zu berechnen.

Quelle: Basierend auf Wall Street Journal

Wer muss die US-Zölle bezahlen?

Die anfallenden Zollkosten gehen zunächst zu Lasten des Importeurs, also meist eines US-Unternehmens. Die tatsächliche Kostenlast verteilt sich jedoch auf mehrere Akteure: den Importeur, den Lieferanten und insbesondere auch die Konsumenten in den USA. Wie stark jeder dieser Beteiligten betroffen ist, hängt davon ab, welche Alternativen zur Verfügung stehen. So ist entscheidend, ob US-Konsumenten auf günstigere Ersatzprodukte ausweichen können, ob der Importeur einen anderen Lieferanten findet oder ob der Exporteur einen neuen Importeur für seine Waren gewinnen kann.

Ein kurzes Erklärvideo von CNN dazu finden Sie hier.

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