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Ja zum Freihandelsabkommen EFTA-Indonesien: Vorsprung für Schweizer Exportnation

03.12.2020

Auf einen Blick

Dank des Abkommens fallen zahlreiche Zölle und technische Handelshemmnisse weg. Dies schafft einen wichtigen Wettbewerbsvorteil für Schweizer Unternehmen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten. Die Intensivierung der Handelsbeziehungen stärkt aber auch die nachhaltige Entwicklung Indonesiens. Noch nie hat sich das Land gegenüber einem Handelspartner zu einem so weitreichenden Nachhaltigkeitskapitel inklusive verbindlicher Auflagen im Bereich Palmöl verpflichtet. Deshalb ist das Abkommen für beide Seiten ein grosser Erfolg.

Das Wichtigste in Kürze

Die Schweizer Exportwirtschaft befürwortet das Freihandelsabkommen mit Indonesien. Als Exportnation ist die Schweiz auf offene Märkte angewiesen. Freihandelsabkommen sind in wirtschaftlich schwierigen Zeiten mit steigendem Protektionismus und einer blockierten Welthandelsorganisation ein sehr wertvolles Instrument. Die Ratifikation des umfassenden Freihandelsabkommens mit Indonesien ist deshalb von grosser Bedeutung für die Schweizer Exportnation. Das asiatische Land dürfte sich bis 2050 zur viertgrössten Volkswirtschaft der Welt entwickeln und birgt für Schweizer Unternehmen ein enormes Potenzial. Zudem ist die Ratifikation auch richtungsweisend für den Abschluss von weiteren Abkommen mit aufstrebenden Märkten.

Das Freihandelsabkommen zwischen Indonesien und den EFTA-Staaten (Schweiz, Island, Liechtenstein, Norwegen) wurde im Dezember 2018 unterzeichnet. Mit dem Abkommen fallen nicht nur hohe Zölle weg, es stärkt auch den Schutz von Geistigem Eigentum, beseitigt technische Handelshemmnisse und erhöht die Investitionssicherheit. Damit verschafft es Schweizer Unternehmen einen wertvollen Wettbewerbsvorteil gegenüber der Konkurrenz aus der EU oder den USA, die noch nicht über ein solches Abkommen verfügt.

Auch für Indonesien ist das Abkommen ein Meilenstein. Es gewährt zollfreien Marktzugang für Industrieprodukte und Konzessionen für Agrargüter von besonderem Exportinteresse für das Land. Zudem enthält das Abkommen ein weitreichendes Nachhaltigkeitskapitel mit verbindlichen Verpflichtungen, die Indonesien bisher mit keinem anderen Handelspartner eingegangen ist. Diese Bestimmungen betreffen insbesondere den Handel mit Palmöl. Die Schweiz importiert nur sehr kleine Mengen an Palmöl aus Indonesien (2019: 35 Tonnen, 0,0001 Prozent der indonesischen Palmölausfuhren). Es handelt sich beinahe ausschliesslich um nachhaltig produziertes Palmöl. 

Die Intensivierung der Handelsbeziehungen stärkt die wirtschaftliche, soziale und ökologische Nachhaltigkeit im Partnerland. Schweizer Firmen schaffen nicht nur Arbeitsplätze und damit verbunden einen besseren Zugang zu Bildung und Gesundheit. Mit ihren vergleichsweise hohen Nachhaltigkeitsstandards und hochwertigen Exportprodukten verhelfen sie zu einer ressourcenschonenderen Produktion vor Ort und einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen.

Das Freihandelsabkommen mit Indonesien ist für die Schweizer Wirtschaft wegen des wirtschaftlichen Potenzials des südostasiatischen Landes von strategischer Bedeutung. Scheitert das Abkommen in der Referendumsabstimmung, wäre damit nicht nur der vorteilhafte Marktzugang nach Indonesien gefährdet, sondern auch ein wichtiger Pfeiler der Schweizer Aussenwirtschaftspolitik grundsätzlich infrage gestellt.

Position economiesuisse

  • Das Abkommen ist für die Schweizer Exportwirtschaft von strategischer Bedeutung. Es erleichtert grossen und kleinen Schweizer Unternehmen den Zugang zum stark wachsenden indonesischen Markt und verschafft ihnen einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil gegenüber Firmen anderer Länder (z. B. aus der EU).
  • Eine Ablehnung des Abkommens würde eine zentrale Stütze der Schweizer Aussenwirtschaftspolitik im Kern treffen und die Reputation der Schweiz als verlässliche Verhandlungspartnerin gegenüber aufstrebenden Wirtschaftsnationen nachhaltig schwächen.
  • Mit dem Abkommen fallen hohe Importzölle für Schweizer Exportfirmen weg. Zudem stärkt es den Schutz Geistigen Eigentums, beseitigt technische Handelshemmnisse und erhöht die Investitionssicherheit.
  • Umfassende bilaterale Freihandelsabkommen sind gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten mit steigendem Protektionismus, geopolitischen Unsicherheiten und einer geschwächten Welthandelsorganisation ein wichtiges Instrument. 
  • Das Abkommen enthält ein umfangreiches, rechtlich verbindliches Nachhaltigkeitskapitel und bietet indonesischen Produzenten einen Anreiz, nachhaltiges Palmöl stärker zu fördern. Die zollreduzierte Einfuhr in die Schweiz gilt nur für nachhaltig produziertes und rückverfolgbares Palmöl.
  • Dank des Abkommens und der damit verbundenen intensivierten Wirtschaftsbeziehung mit Indonesien kann die Schweiz einen aktiven Beitrag zur nachhaltigen ökonomischen, sozialen und ökologischen Entwicklung vor Ort leisten.
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«We made it» nach achteinhalb Jahren Verhandlung

Achteinhalb Jahre nach dem offiziellen Verhandlungsbeginn, nach 15 Verhandlungsrunden und mehreren Expertentreffen konnte der damalige Wirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann am 16. Dezember 2018 endlich ein «We made it» aus Jakarta verkünden. An diesem Tag haben die EFTA-Staaten (Schweiz, Island, Liechtenstein, Norwegen) und Indonesien ein umfassendes Freihandelsabkommen unterzeichnet (Comprehensive Economic Partnership Agreement; CEPA). Dieser Erfolg der Schweizer Handelspolitik ist von strategischer Bedeutung. Er verschafft hiesigen Exportunternehmen spürbare Vorteile gegenüber der Konkurrenz aus der EU, die noch nicht über ein solches Abkommen verfügt. 

National- und Ständerat haben dem Abkommen klar zugestimmt (119 zu 56 mit 21 Enthaltungen respektive 34 zu 8 mit 2 Enthaltungen) und den Bundesrat am 20. Dezember 2019 dazu ermächtigt, das Abkommen zu ratifizieren. Dagegen hat ein Komitee aus links-grünen Organisationen unter der Führung der Bauerngenossenschaft Uniterre das Referendum ergriffen. Am 2. Juli 2020 gab die Bundeskanzlei bekannt, dass dieses mit 61'184 gültigen Unterschriften formell zustande gekommen ist. Somit kommt es am 7. März 2021 zu einer Volksabstimmung über das Freihandelsabkommen. Mit Blick auf die Schweizer Geschichte ist das besonders speziell. Erst einmal konnte das Schweizer Stimmvolk bisher über das Inkrafttreten eines Freihandelsabkommens entscheiden – nämlich 1972 (zwischen der Schweiz und den heutigen EU-Mitgliedstaaten).

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Wichtiger Zukunftsmarkt mit grossem Potenzial für Schweizer Unternehmen

Mit dem Abschluss des Freihandelsabkommens der EFTA-Staaten mit Indonesien öffnet sich für Schweizer Unternehmen die Tür zu einem der wichtigsten Wachstumsmärkte der Welt ein grosses Stück: Indonesien ist mit seinen 267 Millionen Einwohnern, der wachsenden Mittelschicht und den stabilen politischen Verhältnissen schon heute für viele Schweizer Exporteure bedeutsam. Aktuell belegt das Land gemäss dem Internationalen Währungsfonds (IWF) Rang 16 unter den grössten Volkswirtschaften weltweit. Experten von PricewaterhouseCoopers (PwC) schätzen jedoch, dass sich Indonesien bis 2050 zur viertgrössten Volkswirtschaft der Welt entwickeln dürfte – hinter China, Indien und den USA. Gemäss dem indonesischen Handelsministerium beläuft sich das rasch wachsende Handelsvolumen Indonesiens aktuell auf 369 Milliarden US-Dollar.

Aussenhandelsindex: Das ungenutzte Potenzial mit Indonesien ist gross

Auch gemessen am Aussenhandelsindex von economiesuisse zählt Indonesien zu den Märkten mit dem grössten noch ungenutzten Handelspotenzial. Trotz seiner Marktgrösse ist das Land derzeit erst der 47. wichtigste Exportpartner der Schweiz (siehe untenstehende Grafik). In Bezug auf das noch ungenutzte Handelspotenzial überflügelt Indonesien sogar die USA als zweitwichtigste Handelspartnerin der Schweiz.

Der Aussenhandelsindex zeigt auf der Basis von verschiedenen Indikatoren auf, bei welchen Ländern eine Verbesserung des Marktzugangs das grösste Potenzial für die Schweizer Wirtschaft aufweist. Zu den Indikatoren gehören unter anderem folgende: Absolutes BIP und BIP-Wachstum, BIP pro Kopf, Lebenserwartung, Gesundheitsausgaben, Anteil Investitionen am BIP, Wertschöpfungsanteil der Landwirtschaft, Bevölkerungswachstum, Anteil Handel am BIP, neue ausländische Direktinvestitionen, öffentliche Ausgaben am BIP, Bildungslevel, Wirtschaftsfreiheit, Qualität der Institutionen und Infrastruktur, Arbeitsmarkt, makroökonomisches Umfeld oder Innovationsgrad.

Ein Vergleich des berechneten Handelspotenzials mit den tatsächlichen Handelsaktivitäten zeigt auf, in welchen Ländern die Schweiz mit einer Vertiefung der Wirtschaftsbeziehungen relativ betrachtet im Warenhandel am meisten zu gewinnen hat – oder das Potenzial bereits gut ausnützt. Das Delta ist jedoch nicht als absoluter Wert zu verstehen.

Balkendiagramm zeigt ungenutztes Handelspotenzial der Schweiz mit wichtigen Partnern.

Wirtschaftsbeziehungen Schweiz-Indonesien: Facts and Figures

DE_dp10_Handelsbeziehung_T1_Vergleich
Kreisdiagramm: 48% Textilien, 20% Holz, 14% Landwirtschaft, 11% Maschinen, 7% Chemie.
Tortendiagramm: 49 % Pharma, 34 % Maschinen/Elektronik, 8 % Präzisionsinstrumente, 6 % Metalle, 18 % Rest
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Umfassendes Freihandelsabkommen mit Vorteilen für beide Seiten

Das vorliegende Freihandelsabkommen verschafft Schweizer Exportfirmen und KMU einen wichtigen Wettbewerbsvorteil gegenüber Konkurrenten aus anderen Ländern, zum Beispiel aus der EU. So fallen in Indonesien dank des Abkommens 98 Prozent der bestehenden Zölle für Schweizer Exporteure mittelfristig ganz weg. Diese sind heute verhältnismässig hoch und betragen für Industriegüter durchschnittlich acht Prozent. Schweizer Unternehmen können somit künftig über 25 Millionen Franken pro Jahr einsparen.

Nachfolgende Tabelle zeigt die heutigen Zollsätze für wichtige Schweizer Industrie- und Agrarprodukte, die nach Indonesien exportiert werden. Diese werden bei Annahme des Abkommens und nach Ablauf der Übergangsfristen bis auf wenige Ausnahmen auf null Prozent reduziert.

DE_dp10_Handelsbeziehung_T2_Exportprodukte

Beim Warenverkehr von Industriegütern sind folgende Konzessionen Indonesiens an die Schweiz besonders hervorzuheben: 

  • Für praktisch alle Produkte der chemischen und pharmazeutischen Industrie werden die Zölle entweder unmittelbar mit Inkrafttreten des Abkommens oder mit Übergangsfristen von bis zu neun Jahren vollständig abgebaut.
  • Im für Indonesien sensitiven Textilbereich konnte kein flächendeckender Zollabbau vereinbart werden. Für die Schweizer Hauptexportinteressen konnte aber ein zollfreier Marktzugang nach Zollabbaufristen von fünf bis zwölf Jahren ausgehandelt werden.
  • Für Maschinen werden die Zölle mit wenigen Ausnahmen vollständig abgebaut. Dabei wird der Zollabbau entweder mit Inkrafttreten oder nach Übergangsfristen von fünf bis zwölf Jahren erfolgen.
  • Für Uhren werden sämtliche Zölle mit Inkrafttreten oder innerhalb von Zollabbaufristen von fünf bis neun Jahren abgebaut.

Daneben erhielt die Schweiz auch für Exportinteressen im Lebensmittelbereich weitreichende Konzessionen von Indonesien:

  • Für Käse und Milchprodukte baut Indonesien die Zölle mit Inkrafttreten des Abkommens oder über fünf Jahre ab. Für Joghurt ist eine Zollabbaufrist von neun Jahren vorgesehen.
  • Für Kaffee, Schokolade und Biskuits werden die Zölle über zwölf Jahre vollständig abgebaut.
  • Die Zölle auf Babyfood werden mit Inkrafttreten vollständig aufgehoben.

Schweiz gewährt freien Marktzugang für Industrieprodukte

Im Gegenzug zu den verbesserten Konditionen für die Schweizer Exportwirtschaft gewährt die Schweiz Indonesien mit Inkrafttreten des Abkommens zollfreien Marktzugang für sämtliche Industrieprodukte. Damit werden auch Zollkonzessionen der Schweiz im Rahmen des «Allgemeinen Präferenzsystems» (ASP) für Entwicklungsländer konsolidiert, was für Indonesien langfristig – und unabhängig vom Entwicklungsstand – Rechtssicherheit schafft.

Die Zollkonzessionen der Schweiz im Agrarbereich sind weitgehend vergleichbar mit jenen, welche die Schweiz in der Vergangenheit anderen Freihandelspartnern gewährte (kein Agrar-Freihandel). Konkret erhalten etwa verschiedene Bohnensorten, getrocknete Gemüse- und Früchtemischungen, Bananen, einzelne Gewürze oder Reismehl aus Indonesien eine präferenzielle Behandlung in Form einer Zollbeseitigung, oder -reduktion. Diese Zugeständnisse erfolgen in der Regel innerhalb der bestehenden Zollkontingente der Welthandelsorganisation (WTO) und der saisonalen Einschränkungen.

Auch im Bereich Palmöl, dem wichtigsten Exportgut des Partnerlandes, gewährt die Schweiz Indonesien künftig in begrenztem Ausmass Vorteile im Marktzugang: fünf Kontingente mit einer Menge von insgesamt 10’000 Tonnen, die über fünf Jahre auf 12’500 Tonnen ansteigt. Die Zollreduktionen innerhalb dieser Kontingente betragen 20 bis 40 Prozent. Die Zugeständnisse gelten jedoch nur für nachhaltiges und rückverfolgbares Palmöl (siehe Kapitel «Nachhaltige Palmölproduktion wird gestärkt»). Gegenwärtig importiert die Schweiz 21’308 Tonnen Palmöl, davon 35 Tonnen aus Indonesien. 

Konzessionen im Agrarbereich vereinbar mit Schweizer Landwirtschaftspolitik

Die Konzessionen im Agrarbereich wurden in Absprache mit der Schweizer Landwirtschaft ausgehandelt. Sie sind mit der Schweizer Agrarpolitik vereinbar und gefährden hierzulande keine sensiblen Sektoren. Dementsprechend wird das Abkommen auch vom Schweizer Bauernverband (SBV) unterstützt. Protektionistische Forderungen aus dem Parlament, etwa nach einem grundsätzlichen Ausschluss von Palmöl bei den Verhandlungen mit Indonesien (und Malaysia), haben die eidgenössischen Räte abgelehnt. Angenommen wurde hingegen eine auch vom Bundesrat unterstützte Motion der Aussenpolitischen Kommission des Ständerats, die verlangte, auf Konzessionen zu verzichten, die die einheimische Ölsaatenproduktion reduzieren. 

Es ist zwar möglich, dass Indonesien dank des vorliegenden Abkommens langfristig Marktanteile gewinnen wird. Die Konzessionen für Palmöl sind aber so ausgestaltet, dass kein Anstieg der Gesamtimporte in die Schweiz zu erwarten ist. Dass es der EFTA trotz stark defensiver Interessen im Agrarbereich (insbesondere der Schweiz betreffend Palmöl) gelungen ist, in den Verhandlungen mit Indonesien einen Interessensausgleich herzustellen, kann als grosser Erfolg der Schweizer Aussenwirtschaftspolitik gewertet werden.

Vielzahl weiterer Handelserleichterungen

Nebst dem Wegfall von Zöllen führt das Abkommen auch zum Abbau zahlreicher technischer Handelshemmnisse. Dies wird es Schweizer Unternehmen ermöglichen, substanzielle Zusatzgewinne aus dem intensivierten Handel mit Indonesien zu erzielen. Beispielsweise werden mit dem Abkommen der Schutz des Geistigen Eigentums gestärkt und die Investitionssicherheit erhöht. Zudem geht es um Erleichterungen im Dienstleistungshandel, im Tourismus und weiteren Bereichen. Oft nimmt das Abkommen Bestimmungen der jeweiligen WTO-Verträge auf und passt diese wo nötig an den bilateralen Kontext an. In einigen Bereichen geht das Abkommen jedoch auch darüber hinaus:

Schutz Geistigen Eigentums

Das Abkommen verbessert oder erweitert gewisse Schutzstandards und -dauern (z.B. Biotechnologie, Testdaten, Fälschungen) und erhöht die Rechtssicherheit sowie die Sichtbarkeit der Schutzklauseln. Indonesien passt seine nationale Gesetzgebung aktuell an internationale Bestimmungen an (Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des Geistigen Eigentums TRIPS). In Bezug auf diese Übergangsperiode hält ein Verständigungsprotokoll im Abkommen deshalb explizit fest, dass im Falle von abweichendem nationalem Recht die internationalen Bestimmungen vorgehen. Für die stark innovationsgetriebene Schweizer Exportindustrie ist der Schutz Geistigen Eigentums und der enge Dialog mit den entsprechenden Behörden von höchstem Interesse. Entsprechend stärken die im Abkommen ausgehandelten Bestimmungen die Stellung hiesiger Unternehmen im globalen Wettbewerb.

Ursprungsregeln

Im Vergleich zu anderen Freihandelsabkommen sind die Ursprungsregeln weniger restriktiv ausgestaltet. Dies erleichtert es beiden Partnern, wo sektorspezifisch sinnvoll, auch Rohstoffe und Vormaterialien ausserhalb der Freihandelszone einzusetzen. Die Verwendung von Vormaterialien mit Ursprung in den übrigen EFTA-Staaten für den präferenziellen Export nach Indonesien ist ebenfalls zulässig. Die logistische Flexibilität der Schweizer Exportindustrie wird zudem erhöht, indem das Abkommen die Aufteilung von Sendungen in Drittstaaten zulässt, ohne dass die Ware ihren Ursprung verliert. Auch der Umstand, dass lediglich die Ausfuhrpartei auf Antrag der Einfuhrpartei eine Ursprungsüberprüfung vornehmen kann, ist angesichts der hohen Vertraulichkeit vieler Geschäftsdaten positiv zu werten. 

Dienstleistungen

Zwar sind die Bestimmungen im Marktzugang für Dienstleistungen im Wesentlichen mit jenen des WTO-Abkommens über den Dienstleistungshandel (GATS) identisch. Sie wurden jedoch an den bilateralen Kontext angepasst. Über GATS hinaus gehen etwa die Bestimmungen für Finanzdienstleistungen. Konkret trifft dies etwa auf Verpflichtungen Indonesiens in Sachen Transparenz (Auskunftspflicht), rasche Antrags- und Genehmigungsverfahren (sechs Monate) oder die Verhältnismässigkeit aufsichtsrechtlicher Massnahmen zu. Auch die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen (z. B. Seeleute auf Schweizer Hochseeschiffen) geht teilweise über die GATS-Bestimmungen hinaus. 

Investitionen

Die Rechtssicherheit und Transparenz für internationale Investitionstätigkeiten werden erhöht. So können Schweizer Investoren etwa Unternehmen in nicht Dienstleistungssektoren grundsätzlich zu den gleichen Bedingungen gründen oder übernehmen wie indonesische Investoren. Konkret profitiert etwa die verarbeitende Industrie von vorteilhaften Niederlassungsbedingungen, sofern damit eine Mindestinvestition vor Ort von 700’000 Schweizer Franken verbunden ist (mit Ausnahme der Fertigungsindustrie – dort beträgt der Mindestbetrag eine Million Schweizer Franken). Ohne vorherige Behandlung im Gemischten Ausschuss können beide Partner zudem unilateral in wichtigen nationalen Regelungen nicht hinter das im Freihandelsabkommen vereinbarte Verpflichtungsniveau zurückfallen. Gleichwohl behalten die Vertragsstaaten weiterhin das Recht, ihre innerstaatlichen Gesetzgebungen anzupassen (right to regulate) – insbesondere aus Gründen des Gesundheitsschutzes, der Sicherheit und der Umwelt sowie aus aufsichtsrechtlichen Gründen.

Handel und nachhaltige Entwicklung

Siehe Kapitel «Stärkung der nachhaltigen Entwicklung Indonesiens».

Hohe Bedeutung des indonesischen Markts für Schweizer Exportfirmen

Die überwiegende Mehrheit der Schweizer Exportfirmen sind KMU. Anders als grosse Unternehmen, die nicht nur durch den Export von Produkten, sondern oft auch durch Investitionen in die Produktion vor Ort direkt in den Zielmärkten präsent sind, verfügen KMU über weniger Ressourcen, um mit Handelshürden im Export umzugehen. Erleichterungen im bilateralen Handel sind somit gerade auch für die rund 100'000 exportierenden KMU in der Schweiz von grosser Bedeutung.

«Für unseren Familienbetrieb ist die Expansion nach Asien derzeit ein grosses Thema. Da Indonesien ein riesiges Absatzpotenzial für unsere nach Halal-Standard zertifizierten Produkte bietet, steht es mit im Fokus unserer Überlegungen. […]»

Christof Züger, CEO Züger Frischkäse

Christoph Züger klein

«Heute bearbeiten wir den indonesischen Markt ausschliesslich durch unser Werk in China. Das Freihandelsabkommen ermöglicht es uns, künftig den indonesischen Markt auch direkt aus unserem Schweizer Werk zu bedienen.»

Danilo Pieri, Geschäftsführer Swisslastic

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«Mit seinen fast 300 Millionen Einwohnern ist Indonesien für uns ein zentraler Markt in Asien mit sehr wichtigen Kunden und mit grossem Wachstumspotenzial. Das Handelsabkommen würde Zölle und technische Handelshemmnisse abbauen und so unsere Wettbewerbschancen auf diesem hart umkämpften Zukunftsmarkt entscheidend verbessern.»

Stefan Scheiber, CEO Bühler Group

Stefan Scheiber klein

«Ypsomed beliefert indonesische Pharmaunternehmen mit Injektionsgeräten für flüssige Medikamente, wie etwa Insulin. Mit dem Abkommen können unsere indonesischen Kunden im Import künftig zwischen 15 und 20 Prozent an Einfuhrzöllen einsparen. Das bringt uns einen massiven Vorteil gegenüber unseren Mitbewerbern aus Deutschland oder den USA. In absoluten Zahlen liegt das Einsparpotenzial im niedrigen einstelligen Millionenbereich – die Parteien teilen dies im Normalfall auf. Aber nicht nur der Zollabbau, sondern auch der Schutz Geistigen Eigentums und die «Soft-Faktoren» sind relevant. In asiatischen Ländern ist die zwischenmenschliche Beziehung im Geschäftsumfeld wesentlich wichtiger als bei uns im Westen. Wenn also Indonesien mit der Schweiz noch enger zusammenarbeitet, dann unterstützt dies auch die Beziehung zwischen Indonesischen und Schweizer Unternehmen.»

Simon Michel, CEO Ypsomed Holding AG

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Stärkung der nachhaltigen Entwicklung Indonesiens

Indonesien hat sich gegenüber der EFTA erstmals im Rahmen eines Freihandelsabkommens zu umfangreichen Regeln im Bereich Handel und nachhaltige Entwicklung verpflichtet. Diese Bestimmungen bekräftigen die massgeblichen materiellen internationalen Standards. Im Bereich der Menschenrechte sind das jene der Organisation der Vereinten Nationen (UNO), im Bereich Arbeit jene der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und im Bereich Umwelt jene der multilateralen Umweltabkommen (MEA). Ausserdem orientieren sich diese Bestimmungen auch an den nachhaltigen Entwicklungszielen der UNO (Agenda 2030). Zusätzlich stellen sie die Kohärenz zwischen den aussenpolitischen Zielen der Schweiz in den Bereichen Wirtschaft und nachhaltige Entwicklung sicher. Die Vertragsparteien verpflichten sich zudem ausdrücklich, dass das in den nationalen Gesetzgebungen festgelegte Schutzniveau betreffend Umweltschutz und Arbeitsstandards nicht gemindert wird, um Investitionen anzuziehen oder einen Handelsvorteil zu erlangen. Unter Berücksichtigung dieser Prämisse wird jedoch beiden Parteien weiterhin das Recht zugestanden, eigenständig innerstaatliche Schutzniveaus festzulegen.

Besonderes Gewicht wird ferner auf die nachhaltige Bewirtschaftung von Waldressourcen und Fischbeständen sowie eine nachhaltige Palmölproduktion gelegt (siehe Kapitel «Nachhaltige Palmölproduktion wird gestärkt»). Im Zentrum stehen unter anderem Bestimmungen, multilaterale Initiativen und Abkommen zur Stärkung der Biodiversität, der Reduktion von Treibhausgasemissionen oder der nachhaltigen Bewirtschaftung von Aquakulturen und Fischereigründen. 

Völkerrechtlich verbindlich

Wie alle Vertragskapitel ist auch jenes zu Handel und nachhaltiger Entwicklung für beide Parteien völkerrechtlich verbindlich. Im Falle von Unstimmigkeiten bezüglich der Auslegung und Anwendung der Bestimmungen des Kapitels zu Handel und nachhaltiger Entwicklung können beide Vertragsparteien im Gemischten Ausschuss oder im Rahmen des Streitbeilegungsmechanismus Konsultationen beantragen. Möglich ist auch, sich von einschlägigen internationalen Organisationen oder Stellen entsprechend beraten zu lassen. Nicht vorgesehen ist hingegen die Einsetzung eines Schiedsgerichts.

Im Zentrum stehen für die EFTA-Staaten nicht Zwangsmassnahmen, sondern vielmehr der konstruktive Dialog und die langfristige Zusammenarbeit mit ihren Vertragspartnern. Diesen kooperativen – statt machtpolitischen – Ansatz verfolgt übrigens auch die EU. Er wird durch das Engagement der Schweiz beim gezielten Kapazitätsaufbau Indonesiens im Bereich der nachhaltigen Entwicklung unterstrichen (separate Zusatzvereinbarung). Dazu zählt etwa die Stärkung der Exportfähigkeit lokaler Firmen oder der Nachhaltigkeit in agrarischen Lieferketten (z. B. Palmölproduktion, nachhaltige Produktionsbedingungen für Kleinbauern). Der Einbezug des Privatsektors ist dabei ein wichtiger Bestandteil.

Globale Vernetzung stärkt nachhaltige Entwicklung

Mit ihren vergleichsweise hohen Nachhaltigkeitsstandards erzielen Schweizer Unternehmen dann den grösstmöglichen positiven Einfluss auf die globale nachhaltige Entwicklung, wenn sie exportieren, importieren und im Ausland investieren. Ziel muss sein, möglichst viele Märkte, Unternehmen und Arbeitnehmende in internationale Wertschöpfungsketten zu integrieren und entsprechende Handelsgewinne für alle zugänglich zu machen (siehe Link zu unserem dossierpolitik über Handel & Nachhaltigkeit in der nachfolgenden Box).

So haben die Vereinten Nationen in der Agenda für eine nachhaltige Entwicklung bis 2030 festgehalten, dass der internationale Handel als Motor für inklusives Wirtschaftswachstum und die Armutsbekämpfung sowie als wichtiges Mittel zur Erreichung der Ziele der nachhaltigen Entwicklung (Sustainable Development Goals; SDGs) unerlässlich ist. Diesem Grundsatz ist auch das umfassende Nachhaltigkeitskapitel im Freihandelsabkommen der EFTA mit Indonesien verpflichtet. Ein Verzicht auf eine Vertiefung der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen dürfte es für die Schweiz jedoch schwieriger machen, einen aktiven Beitrag zur nachhaltigen ökonomischen, sozialen und ökologischen Entwicklung Indonesiens zu leisten.

Nachhaltigkeit hat drei Dimensionen

Bei Diskussionen zur Nachhaltigkeit geht oft vergessen, dass diese nicht nur aus einer ökologischen, sondern auch aus einer ökonomischen und sozialen Dimension besteht. Diese Dimensionen können sich gegenseitig beeinflussen, verstärken oder auch konkurrenzieren. Deshalb dürfen sie nicht voneinander getrennt betrachtet werden. Für die Schweizer Aussenwirtschaft ist eine nachhaltige Entwicklung entlang aller drei Dimensionen zentral. Denn nur mit einem nachhaltigen und schonungsvollen Einsatz der Produktionsfaktoren Arbeit, Boden und Kapital lässt sich die wirtschaftliche Tätigkeit auf Dauer sichern. Schweizer Unternehmen haben also ein grosses Interesse an gesunden und gut ausgebildeten Mitarbeitenden (die produktiv sind), an einer intakten Umwelt (die auch in Zukunft natürliche Ressourcen bereitstellt) und an einer Rendite für das eingesetzte Kapital (die wiederum davon abhängt, ob die Kunden die angebotenen Produkte und Dienstleistungen attraktiv finden).

Mit ihrem Engagement in Ländern wie Indonesien schaffen Schweizer Firmen neue Arbeitsplätze vor Ort, erhöhen den Wohlstand und reduzieren die Armut, auch dank Wissens- und Technologietransfers (ökonomische Dimension). Damit verschaffen sie der lokalen Bevölkerung einen besseren Zugang zu Bildung und Gesundheit (soziale Dimension). Mit steigendem Einkommen nimmt der Konsum der lokalen Bevölkerung zu, was aus sozialer und ökonomischer Sicht sehr wünschenswert ist. Mittelfristig kann dies zwar einen höheren CO2-Verbrauch bewirken, ermöglicht es der Lokalbevölkerung aber längerfristig, in nachhaltige Güter wie beispielsweise effizientere Klimaanlagen zu investieren. Zudem verhilft die Einführung von neuen Technologien zu einer ressourcenschonenderen Produktion (ökologische Dimension). 

Lesen Sie hierzu unser dossierpolitik Handel & Nachhaltigkeit.

Nachhaltige Palmölproduktion wird gestärkt

Palmöl ist für Indonesien eines der wichtigsten Exportprodukte überhaupt. Das Exportvolumen belief sich 2019 auf 35,7 Millionen Tonnen. Damit ist Indonesien – noch vor Malaysia – der weltweit grösste Palmölexporteur. Die Palmölproduktion gehört generell zu einem der bedeutendsten Wirtschaftszweige in Indonesien. Sie hat gemäss einem Experten der Stanford University zwischen 2000 und 2016 in Indonesien 1,3 Millionen Menschen aus der Armut befreit. Rund 40 Prozent des produzierten Palmöls werden von Kleinbauern geerntet.

Es ist deshalb offensichtlich, dass ein Abkommen ohne Zugeständnisse im Palmölbereich die Interessen Indonesiens nicht angemessen berücksichtigt hätte und kaum zustande gekommen wäre. Umgekehrt hätte die Schweiz beispielsweise kein Abkommen unterzeichnet, das keine ausreichenden Exporterleichterungen für die Uhrenindustrie beinhaltet hätte.

Nur 0,0001 Prozent der Palmölexporte Indonesiens gehen in die Schweiz

Die Schweiz importiert jedoch nur sehr geringfügige Mengen an Palmöl aus Indonesien: 2019 waren es lediglich 35 Tonnen – dies sind 0,16 Prozent der totalen Schweizer Palmölimporte (siehe folgende Grafik).

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Die totalen Palmölimporte der Schweiz haben seit 2015 um fast 25 Prozent abgenommen (siehe obenstehende Grafik). Zudem ist auch der Anteil der totalen Palmölimporte der Schweiz gemessen an den globalen Palmölimporten mit 0,04 Prozent marginal – ganz im Gegensatz zu den Schwergewichten Indien, China und der EU, die zusammen 46 Prozent der weltweiten Palmölimporte auf sich vereinen (siehe nachfolgende Grafik).

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Aus gesamtwirtschaftlicher Perspektive ist der bilaterale Palmölhandel mit Indonesien von untergeordneter Bedeutung. Gleichwohl ist Palmöl etwa für die verarbeitende Schweizer Lebensmittelindustrie ein wichtiger Rohstoff mit vorteilhafter Ertragsbilanz (rund viermal ergiebiger als Raps- oder Sonnenblumenöl, konstante und dauerhafte Erträge während bis zu 30 Jahren, weniger krankheitsanfällig). Oft kann es aufgrund seiner besonderen chemischen Eigenschaften (fest bei Zimmertemperatur, geschmacksneutral) zudem schwer mit anderen Fetten ersetzt werden.

Nur nachhaltiges Palmöl profitiert vom Abkommen

Die Palmölproduktion führt jedoch auch zu ökologischen und sozialen Problemen, die adressiert werden müssen. Mit einer spezifischen Bestimmung zu Produktion und Handel von pflanzlichen Ölen im Abkommen wird diesem Umstand denn auch explizit Rechnung getragen. So verpflichten sich die Vertragsparteien dazu, die Gesetze zum Schutz von Urwäldern und anderen Ökosystemen effektiv umzusetzen, die Abholzung, die Entwässerung von Torfmooren sowie Brandrodungen zu stoppen und die Rechte der indigenen Bevölkerung und der Arbeitnehmenden zu respektieren. Auch sollen die Entwicklung und Anwendung von Zertifizierungsprogrammen und Produktionsstandards für Erzeugnisse aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern gestärkt werden. 

Der Bundesrat wird in einer Verordnung die konkreten Bedingungen für die Einfuhr von nachhaltig produziertem Palmöl unter dem Freihandelsabkommen regeln. Die entsprechende Verordnung wird zusammen mit dem Abkommen in Kraft treten und hält fest, welche Zertifizierungssysteme als Nachweis für eine nachhaltige Palmölproduktion gelten und welche Kontrollmechanismen vorgesehen sind.

Vom WWF gegründetes RSPO-Label als Referenz-Standard

Auch der WWF plädiert anstelle eines Boykotts von Palmöl für eine nachhaltige Produktion und eine Kooperation mit dem Privatsektor. In diesem Zusammenhang initiierte er 2004 das weltweit inzwischen wohl bekannteste Label für nachhaltig produziertes Palmöl: Roundtable on Sustainable Palm Oil (RSPO) mit Sitz in Zürich. Dieser Runde Tisch umfasst Palmölproduzenten, Industrie, Handel, Finanzinstitute, Kleinbauern sowie Nichtregierungsorganisationen. Ziel ist, die Zerstörung von artenreichen Tropenwäldern zu verhindern und möglichst viele zur Einhaltung von ökologischen und sozialen Mindeststandards zu bewegen. Der RSPO ist das heute am weitesten verbreitete Label im Palmölsektor: 16,5 Millionen Tonnen Palmöl, rund 19 Prozent der globalen Produktion, sind nach ihm zertifiziert. Mittlerweile zählt er mehr als 4800 Mitglieder entlang der gesamten Lieferkette.

Im Jahr 2007 hat der RSPO erstmals eine Reihe von Prinzipien und Kriterien definiert, bei deren Anwendung der Anspruch einer nachhaltigen Palmölproduktion erfüllt ist. Im November 2018 haben die Mitglieder des RSPO neue Richtlinien verabschiedet und damit die Anforderungen an RSPO-zertifiziertes Palmöl verschärft. Dazu gehören beispielsweise ein Verbot der Erschliessung von Torfböden für den Palmölanbau, ein Verbot für den Einsatz von gefährlichen Pflanzenschutzmitteln, strengere Regelungen in Bezug auf die Rückverfolgbarkeit von Palmölfrüchten sowie höhere Anforderungen für die Einbindung von Kleinbauern.

Als Kriterium für die im Freihandelsabkommen mit Indonesien enthaltenen Zollerleichterungen beim Palmöl plant das Schweizer Wirtschaftsdepartement, sich auf bestehende Labels abzustützen. Dafür hat das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) verschiedene Palmöl-Standards vergleichen lassen. Dabei stellten sich in einer im Mai 2020 publizierten Studie das RSPO- und das POIG-Label (Palm Oil Innovation Group) als die bestklassierten heraus, mit 93 bzw. 91 Prozent Abdeckung aller Benchmarking-Kriterien. Kommt hinzu, dass RSPO-zertifiziertes Palmöl im Schweizer Markt bereits heute stark verbreitet ist. Daher scheint RSPO gemäss den Verfassern der Studie ein geeigneter Referenz-Standard zu sein.

Wirtschaft hat grosses Interesse an nachhaltig produziertem Palmöl

Die Nachfrage nach nachhaltig produziertem Palmöl ist international derzeit noch sehr gering – teilweise auch aufgrund stark abgeschotteter Agrarmärkte der Industrieländer. Auch die Schweiz wies mit Blick auf die inländische Ölsaatproduktion grosse agrarpolitische Sensibilitäten auf. Deshalb beschränken sich die Zollreduktionen für indonesisches Palmöl auf bilaterale Zollkontingente. Diese gelten ausschliesslich für nachhaltig hergestellte Produkte und – zwecks Rückverfolgbarkeit – nur, wenn sie in 22-Tonnen-Tanks eingeführt werden. 

Trotz des begrenzten Angebots gelingt es der verarbeitenden Schweizer Nahrungsmittelindustrie gemäss Branchenschätzung, ihren Bedarf an Palmöl beinahe vollständig mit nachhaltig produziertem Palmöl zu decken. Dies unterstreicht, dass die Schweizer Unternehmen in der Nachhaltigkeit zu den Pionieren gehören. 

Nur wenn nachhaltiges Palmöl stärker nachgefragt wird, bestehen auch produzentenseitig Anreize, die Herstellungsprozesse entsprechend anzupassen. Würde dem Abkommen die innenpolitische Unterstützung versagt, verlöre die Schweiz damit auch ein wertvolles Instrument, um einen aktiven und langfristigen Beitrag zu einer noch stärker nachhaltig ausgerichteten Palmölproduktion in Indonesien zu leisten und entsprechende Bestrebungen vor Ort aktiv zu unterstützen.

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Vier wichtige Gründe für ein Ja zum Freihandelsabkommen mit Indonesien

Erstens: Rahmenbedingungen für Schweizer Exportnation stärken

Ein offener Zugang zu den Weltmärkten ist ein wichtiger Erfolgsfaktor für die Schweiz. Um auch in Zukunft eine erfolgreiche Exportnation zu bleiben, braucht es das Freihandelsabkommen mit Indonesien. Fast die Hälfte der Schweizer Ausfuhren gehen in Märkte ausserhalb des europäischen Kontinents. Im Interesse der rund 100'000 Exportfirmen in der Schweiz – viele davon KMU – ist es deshalb zentral, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen nachhaltig zu verbessern. Das umfassende Freihandelsabkommen mit Indonesien erleichtert Schweizer Unternehmen massgeblich den Zugang zu einem der grössten Zukunftsmärkte weltweit. 

Von grosser Bedeutung sind dabei auch Garantien beim Schutz Geistigen Eigentums, die teilweise gar über internationale Standards hinausgehen. Dies schafft zusätzliche Rechtssicherheit. Das Abkommen vermag der Schweizer Wirtschaft langfristig wichtige Wachstumsimpulse und Konkurrenzvorteile zu geben. Auch die hiesige Standortqualität wird dadurch gestärkt. Das Abkommen bietet der Schweizer Aussenwirtschaft somit eine wichtige Perspektive. 

Zweitens: Bilaterale Freihandelsabkommen werden wichtiger

Nicht erst mit dem Amtsantritt von US-Präsident Donald Trump 2017 hat sich das internationale Handelsumfeld massiv verändert: Bereits seit 2008 befindet sich der Protektionismus weltweit auf dem Vormarsch. Dies in Form von Straf- und Schutzzöllen, Exportbeschränkungen und weiteren versteckten oder offensichtlichen Handelshürden. Liberalisierungen im Rahmen der WTO kommen hingegen seit mehreren Jahren kaum vom Fleck. Nebst der Blockadehaltung der aktuellen US-Regierung unter Präsident Trump bremsen auch Differenzen zwischen Industrie- und Entwicklungsländern wichtige Reformschritte. Die Massnahmen des amerikanischen Präsidenten (internationaler Handelskonflikt, Blockade des WTO-Berufungsgerichts) haben die Situation weiter verschärft. Kommt erschwerend hinzu, dass die Frankenstärke viele Schweizer Exportfirmen nach wie vor belastet und ihre Produkte dadurch im Vergleich zur internationalen Konkurrenz (z. B. aus der EU) preislich weniger attraktiv sind. 

In diesem schwierigen Umfeld ist die Schweiz als international stark vernetzte Exportnation noch mehr auf bilaterale Freihandelsabkommen angewiesen. Nebst unilateralen Massnahmen (z. B. Abbau der Importzölle auf Industrieprodukte) sind solche bilateralen Verträge derzeit das einzig verbleibende Instrument der Schweizer Aussenwirtschaftspolitik, um die Wettbewerbsfähigkeit für Exportfirmen weiter zu verbessern und eine Diversifizierung der Absatzmärkte sowie die vielfach geforderte Risikoverteilung der Lieferketten (Stichwort Versorgungssicherheit) zu unterstützen.

Drittens: Ablehnung macht Schweizer Aussenwirtschaftspolitik international unglaubwürdig

Die Ratifikation des Freihandelsabkommens mit Indonesien ist richtungsweisend und deshalb auch aus strategischer Sicht von grosser Bedeutung. Eine innenpolitische Ablehnung wäre ein äusserst negatives Signal und würde deshalb die Schweizer Aussenwirtschaftspolitik gegenüber aufstrebenden Märkten (z. B. Malaysia, Vietnam, Indien) grundsätzlich infrage stellen. Die Stellung der Schweiz als glaubwürdige und verlässliche Verhandlungspartnerin gegenüber künftigen Vertragspartnern wäre nachhaltig geschwächt. 

Weiter würde die Schweiz auch als internationale Akteurin im Nachhaltigkeitsbereich an Glaubwürdigkeit einbüssen. Das Abkommen enthält ein weitreichendes Nachhaltigkeitskapitel mit rechtlich verbindlichen Verpflichtungen (etwa im Bereich Palmöl), die Indonesien bisher mit keinem anderen Handelspartner eingegangen ist. Würde die Schweiz das Abkommen trotz dieser Tatsache verwerfen, wäre dies mit Blick auf die Bedeutung globaler Wirtschaftsintegration für die nachhaltige Entwicklung ein grosser Rückschlag für entsprechende Bestrebungen von Ländern wie Indonesien. Für das südostasiatische Land würde dies zudem einen grossen Gesichtsverlust bedeuten. Neuverhandlungen wären deshalb auf absehbare Zeit unwahrscheinlich. 

Viertens: Offene Märkte stärken nachhaltige Entwicklung

Die Schweiz und ihre Unternehmen sind in vielen Nachhaltigkeitsbereichen führend. Entsprechende Impulse kann die Schweiz jedoch weniger über ihre Marktgrösse, sondern über eine möglichst starke Integration und Vernetzung mit fremden Märkten vermitteln. Dies geschieht einerseits über den Transfer von innovativen Technologien sowie via Dienstleistungs- und Güterexporte. Andererseits gibt es kaum eine international tätige Schweizer Firma, die sich nicht zu internationalen Standards in Sachen Umweltschutz, Arbeitssicherheit oder Menschenrechte verpflichtet hat. Diese Prinzipien werden über Direktinvestitionen vor Ort meist auch auf Geschäftspartner in fremden Märkten übertragen. 

Schweizer Unternehmen leisten einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung auf der Welt und zur Erreichung der UNO-Nachhaltigkeitsziele (siehe hierzu dossierpolitik von economiesuisse). Mit einem vorteilhafteren Zugang für Schweizer Exportfirmen zu fremden Märkten können die positiven Impulse für eine nachhaltige Entwicklung noch besser verbreitet werden. Bleiben Handel und die wichtigen Direktinvestitionen jedoch aus und machen andere Länder das Rennen, dürfte es für die Schweiz in Zukunft schwieriger werden, einen aktiven und langfristigen Beitrag zur nachhaltigen ökonomischen, sozialen und ökologischen Entwicklung in anderen Ländern zu leisten. Deshalb brauchen Schweizer Unternehmen einen möglichst offenen Zugang zu den Weltmärkten.

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Freihandelsabkommen EFTA-Indonesien | Jahrbuch 2025