« Die Erfahrungen mit der Personenfreizügigkeit sind grossmehrheitlich positiv. »
Personenfreizügigkeit ist im Interesse der Schweiz
08.03.2012
Auf einen Blick
Seit 2002 ist die Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und der EU in Kraft. Die Erfahrungen sind grossmehrheitlich positiv. Die Personenfreizügigkeit hat eindeutig den Wirtschaftsstandort gestärkt. Wir erinnern uns: Noch vor zehn Jahren kämpfte die Schweiz mit erheblichen Problemen.
Die Staatsverschuldung erreichte Rekordwerte, die Wirtschaft hatte Wachstumsprobleme, die Arbeitslosigkeit war hoch. In der Wettbewerbsfähigkeitsrangliste des WEF fiel die Schweiz 2001 zum ersten Mal aus den Top Ten.
Heute steht unser Land wieder an der Spitze. Ohne Wettbewerbsmassnahmen im Innern, ohne Schuldenbremse und ohne die Bilateralen mitsamt Personenfreizügigkeit würde die Schweiz nicht zu den wettbewerbsfähigsten Standorten zählen. Es wäre deshalb falsch, wichtige Erfolgspfeiler wie die Personenfreizügigkeit leichtfertig aufs Spiel zu setzen. Die Schweizer Wirtschaft ist auf den Zugang zu qualifizierten Arbeitskräften angewiesen. Ein offener, flexibler Arbeitsmarkt ist eine Stärke unseres Standorts. Die bisherige Wirtschaftspolitik der Schweiz hat sich in den vergangenen, wirtschaftlich schweren Zeiten bewährt.
Für die Wirtschaft ist aber auch klar, dass allfällige negative Begleiterscheinungen der Zuwanderung wie Scheinselbstständigkeit, Kriminalität, Verkehrsprobleme und Wohnungsknappheit seriös angegangen und gelöst werden müssen. Hier bietet die Wirtschaft Hand. Gegen Brechstangenrezepte, die das Erfolgsmodell Schweiz aufs Spiel setzen wollen, wird sie sich aber entschieden zur Wehr setzen.
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