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Verpasste Chance

12.07.2013

Auf einen Blick

Seit dem 1. Juli dürfen die Kantone gewissen Ärzten die Bewilligung für die Eröffnung einer Praxis verweigern. Dieser dringliche Bundesbeschluss will die Ärzteschwemme vor allem in den Grenzkantonen eindämmen. Das Schweizer Gesundheitswesen ist stark auf ausländische Fachkräfte angewiesen: Die Spitäler beschäftigen über einen Drittel ausländisches Fachpersonal. Dennoch zielt die Zulassungssteuerung einseitig auf ausländische Ärzte ab. Nur wer mindestens drei Jahre in einer Schweizer Weiterbildungsstätte gearbeitet hat, darf in Zukunft in einer eigenen Praxis tätig sein.

Diese Regelung ist nicht nur diskriminierend gegenüber Personen, die im Ausland ihre Weiterbildung genossen haben. Sie weist auch eine grosse Lücke auf. Viele Ärzte haben nämlich bereits drei Jahre in der Schweiz gearbeitet, bevor sie eine Praxis eröffnen wollen. Der Bundesrat scheint von der Wirksamkeit dieser Steuerung denn auch nicht überzeugt zu sein, hat er sie doch zeitlich befristet. Nicht zum ersten Mal: Bereits in den Jahren 2002, 2005 und 2008 wurde erfolglos mit einer Zulassungssteuerung versucht, die Praxistätigkeit der Ärzte einzudämmen.

Somit hat die Politik nun bereits zum vierten Mal die Chance verpasst, eine nachhaltige Lösung zu finden. Mit flexibleren Tarifen könnte man auf ein Überangebot reagieren. Heute aber ist der Taxpunktwert gerade dort am höchsten, wo es zu viele Ärzte hat. Wer solche Anreize setzt, darf sich über Fehlentwicklungen nicht wundern.

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