Stellungnahme zur Vernehmlassung zum Vorentwurf der Investitionsprüfverordnung (IPV)
05.10.2026
Das Wichtigste in Kürze
- Bürokratie und Unsicherheit begrenzen: economiesuisse steht einer staatlichen
Investitionsprüfung weiterhin kritisch gegenüber. Die IPV muss deshalb so bürokratiearm und verhältnismässig wie möglich ausgestaltet werden. Klare Fristen und ein vorhersehbares Verfahren sollen Kosten, Verzögerungen und Rechtsunsicherheit auf das absolut notwendige Minimum begrenzen. - Informationspflichten beschränken: Die für das Genehmigungsverfahren notwendigen Informationspflichten sollen auf die für die konkrete sicherheitspolitische Beurteilung zwingend erforderlichen Daten beschränkt werden. Personendaten und Geschäftsgeheimnisse müssen wirksam geschützt werden.
- Liste der ausgenommenen Staaten erweitern: Die Liste der von der Genehmigungspflicht ausgenommenen Staaten soll möglichst breit gefasst und verlässlich festgelegt sein. Eine Aufnahme der Vereinigten Staaten, des Vereinigte Königreichs, Kanadas, Japans und Chinas soll geprüft werden.
- Kontrollbegriff präzisieren: Marktübliche Minderheitenschutzrechte sollen für sich allein keine Kontrolle über ein Unternehmen begründen. Ebenso soll die passive Beteiligung eines staatlichen Anlegers an einem Fonds nicht automatisch dazu führen, dass das Anlagevehikel als staatlich kontrolliert gilt.
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20261002_VNL_economiesuisse_IPV_DE.pdf (PDF, 190.13 KB)
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