Vernehmlassung Änderungen Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer

19.03.2026

Der Handlungsbedarf im Bereich der elektronischen Dienstleistungen wird je nach Branche unterschiedlich beurteilt, kann jedoch aus steuersystematischen Gründen sinnvoll sein. Sollte sich der Handlungsbedarf in der Vernehmlassung erhärten und eine solche Ausweitung erfolgen, sind klare Definitionen, eine konsistente Anwendung auf sämtliche Dienstleistungen sowie gewisse Optimierungen zu prüfen. Netzsperren sind jedoch unwirksam, schädlich und ineffizient; sie werden als Sanktionsmechanismus klar abgelehnt. In der Kommunikation ist zudem wichtig, dass es sich nicht um eine neue Steuer, sondern um den Vollzug bestehender Steuerpflicht handelt. Die Anpassung bei den Leistungskombinationen ist insbesondere für die Hotellerie eine wichtige Massnahme. Gleichzeitig sind mögliche Nachteile für andere Branchen zu berücksichtigen, weshalb ergänzend alternative oder kompromissbasierte Umsetzungsmodelle geprüft werden sollten.

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