Junger Mann im Anzug mit roter Krawatte in modernem, hellem Büro.

« Das Stromabkommen stellt die richtigen Weichen für die Zukunft. »

Etappensieg für das Stromabkommen: Jetzt die Konsumenten im Blick behalten

30.10.2026

Auf einen Blick

  • In der Strompolitik gilt es, Versorgungssicherheit, Investitionen in die Produktion, stabile Netze und bezahlbare Strompreise in Einklang zu bringen.
  • Das Stromabkommen ist hierfür zentral. Es sichert Marktzugang bringt nötige Reformimpulse im Inland.
  • Am Ende darf die Politik jene nicht aus den Augen verlieren, die den Strom letztlich bezahlen: Haushalte und Unternehmen.

Die Zustimmung der Energiekommission des Ständerats zum Stromabkommen ist ein wichtiges Signal. Die Kommisison betont, was vielen Unternehmen schon lange klar ist: Eine bessere Einbindung in den europäischen Strommarkt schafft neue Marktchancen für die Schweiz, erhöht die Versorgungssicherheit und bringt längst überfällige Reformen des Schweizer Strommarkts voran.

Mehr Wahlfreiheit für KMU

Besonders zu begrüssen ist, dass eine Mehrheit der Kommission die Marktöffnung für KMU mit einem Jahresverbrauch ab 50 Megawattstunden unterstützt. Unternehmen erhalten mehr Wahlfreiheit und können ihren Strom dort beschaffen, wo Preis und Leistung für sie stimmen. Die Anbieter wiederum erhalten mehr Freiheiten, müssen sich aber stärker um ihre Kunden bemühen und auf Innovation setzen – die Logik des Wettbewerbs. Der heutige Schweizer Strommarkt wird gerne romantisiert, aber für die Firmen auf beiden Marktseiten sind die Tatsachen bitter: Fehlende Versorgungssicherheit, kaum Ausbau von Winterstrom, hohe Regulierungskosten und Gebühren sowie etwa drei Mal höhere Preise als in Asien oder den USA. Reformen tun also Not.

Positiv ist deshalb auch der Entscheid gegen eine Fortführung der PV-Mindestvergütung. Diese behindert den zielgerichteten Ausbau der Erneuerbaren für die kalte und dunkle Jahreszeit, weil sie Fördermittel zu bestehenden Anlagen umlenkt. Ausserdem verstärkt sie eine Fehlallokation von Strom: Überproduktion zum falschen Zeitpunkt wird gefördert, das Schweizer Winterproblem bleibt ungelöst. Die Finanzierung über den Netzzuschlag, wie sie die Kommissionsminderheit möchte, könnte die Verbraucher zusätzliche Milliarden kosten. Gerade für den Industriestandort ist entscheidend, dass die Belastung durch Gebühren auf der Stromrechnung sinkt oder zumindest nicht weiter steigt.

Vorteile nicht wieder wegregulieren

Bei anderen Entscheiden fällt die Zwischenbilanz weniger eindeutig aus. Mit der Weiterführung der gleitenden Marktprämie für die Grosswasserkraft oder möglichen Wechselgebühren beim Gang in den freien Markt stellen sich heikle Fragen zur Kompatibilität mit dem verhandelten Abkommen. Darüber hinaus soll die Marktöffnung mit einer ausgebauten Grundversorgung und verschiedenen Zusatzmassnahmen flankiert werden. Für die einzelnen Aspekte lassen sich durchaus Argumente finden. In der Summe darf der Schutz bestehender Strukturen jedoch nicht stärker gewichtet wird als ein möglichst attraktiver Wettbewerb für die Produzenten und Kunden. Auch ein neuer, teurer Swiss Finish ist zu vermeiden. Das Energie- und Stromversorgungsgesetz dürfen nach der Marktöffnung nicht ausführlicher sein als vorher.

Am Ende müssen die Stromkunden profitieren

Darauf sollte das Parlament in der weiteren Beratung ein besonderes Augenmerk richten. Eine Marktöffnung kann für tiefere Preise, bessere Angebote und mehr Wahlmöglichkeiten sorgen. Aber dafür muss man sie auch lassen. Der offene Markt muss für KMU und Stromproduzenten attraktiv sein, die Grundversorgung effizient funktionieren und die Regulierung einen fairen Wettbewerb gewährleisten. Die knappen Mehrheiten in der Kommission zeigen, dass dieser Balanceakt politisch anspruchsvoll bleibt. Umso wichtiger ist es, das Ziel nicht aus den Augen zu verlieren:

Versorgungssicherheit und gute Investitionsbedingungen sind zentral. Aber am Ende muss ein besser integrierter und wettbewerblicher Strommarkt vor allem denjenigen etwas bringen, die ihn finanzieren: den Stromkonsumenten. Sonst drohen wir uns einen Teil der Vorteile des Abkommens selbst wieder wegzuregulieren.

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